Fahrzeugklasse B
Endlich richtig mobil sein und mit dem Auto Ziele in nah und fern ansteuern.
Definition: Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Fahrzeugklasse B197
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.
Fahrzeugklasse BE
Endlich richtig mobil sein und mit dem Auto + Anhänger Ziele in nah und fern ansteuern.
Definition: Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht,
aber max. 3500 kg.
Mindestalter: 18 oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Fahrzeugklasse B196
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse 1 (B 196).
Mindestalter: Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B.
Inhaber der Schlüsselzahl B 196 dürfen ihre A1-Fahrzeuge nur innerhalb Deutschlands fahren!
Fahrzeugklasse AM
Endlich 15 und nicht mehr auf Mama und Papa angewiesen zu sein, um von A nach B zu kommen?
Definition: zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 45 km/h schnell, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Fahrzeugklasse A1
Die Klasse A1 ist auch bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff 125er.
Definition: Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Fahrzeugklasse A2
Definition: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.
Fahrzeugklasse A
Sicher und trotzdem mit viel Spaß den Führerschein in der Fahrschule Vogel absolvieren.
Definition: Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.